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   BGH, 20.12.1960 - 1 StR 493/60   

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https://dejure.org/1960,7322
BGH, 20.12.1960 - 1 StR 493/60 (https://dejure.org/1960,7322)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1960 - 1 StR 493/60 (https://dejure.org/1960,7322)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1960 - 1 StR 493/60 (https://dejure.org/1960,7322)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - 1 StR 493/60
    Das Empfangene verfällt dem Staat ohne Rücksicht darauf, ob es der Beamte ohne Gegenleistung - d.h. ohne eine andere Gegenleistung als die Amtshandlung - oder ob er es gegen besondere eigene geldliche oder andere Aufwendungen erhält (RGSt 51, 87, 89 f; BGHSt 13, 328; die Entscheidung BGH 2 StR 91/60 vom 25. Juli 1960 - insoweit NJW 1960, 2154 Nr. 17 nicht abgedruckt - läßt nicht erkennen, daß sie diesen Rechtsstandpunkt aufgeben will).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - 1 StR 493/60
    Die Aufklärungsrügen bezeichnen nicht die Beweismittel, durch die das Landgericht den Sachverhalt hätte näher feststellen können und sollen, entsprechen mithin nicht dem § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO und sind daher unzulässig (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - 1 StR 493/60
    Der verfallene Wert bestimmt sich nach dem Erlös, den der Staat durch Verwertung des Empfangenen hätte erzielen können, wenn ihm dieses selbst verfallen wäre (BGHSt 5, 155, 161) [BGH 30.10.1953 - 3 StR 776/52].
  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - 1 StR 493/60
    Dennoch ist dem Urteil mit hinreichender Gewißheit zu entnehmen, daß er bei seiner Tätigkeit als Vertragsangestellter im Güteprüfdienst des Beschaffungsamts nein Bundesverteidigungsministerium Beamter im Sinne das § 359 StGB war (BGHSt 11, 345, 349) [BGH 22.05.1958 - 1 StR 551/57] und Ermessenentscheidungen zu treffen oder vorzubereiten hatte.
  • BGH, 06.11.1959 - 2 StR 408/59
    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - 1 StR 493/60
    Das Empfangene verfällt dem Staat ohne Rücksicht darauf, ob es der Beamte ohne Gegenleistung - d.h. ohne eine andere Gegenleistung als die Amtshandlung - oder ob er es gegen besondere eigene geldliche oder andere Aufwendungen erhält (RGSt 51, 87, 89 f; BGHSt 13, 328; die Entscheidung BGH 2 StR 91/60 vom 25. Juli 1960 - insoweit NJW 1960, 2154 Nr. 17 nicht abgedruckt - läßt nicht erkennen, daß sie diesen Rechtsstandpunkt aufgeben will).
  • BGH, 05.10.1960 - 2 StR 57/60

    Voraussetzung des Vorliegens einer Amtspflichtsverletzung oder einer

    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - 1 StR 493/60
    Das allgemeine Streben, sich den Beamten durch Geschenke oder andere Vorteile geneigt zu machen oder geneigt zu erhalten, genügt jedoch für § 332 StGB nicht; der Vorteil muß die Gegenleistung für eine hinlänglich bestimmte Amtshandlung sein ( BGH 1 StR 474/60 vom 8. November 1960 zu § 333 StGB = 16 KMs 8/60 des Landgerichts Koblenz; BGH 2 StR 57/60 vom 5. Oktober 1960, zum Abdruck bestimmt).
  • BGH, 08.12.1959 - 1 StR 303/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - 1 StR 493/60
    Diese Entscheidung hob der Senat durch das Urteil 1 StR 303/59 vom 8. Dezember 1959 auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück.
  • BGH, 22.11.1951 - 4 StR 45/50
    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - 1 StR 493/60
    Das kann aber z.B. bei mangelhafter oder sonst schwer absetzbarer Ware auch ein anderer, erst zu ermittelnder Preis und, falls - wie z. B. bei größeren Mengen - nur ein Absatz an Händler in Betracht kommt, auch der Großhandelspreis sein ( BGH 2 StR 11/52 vom 12. Juni 1953; 4 StR 45/50 vom 22. November 1951; 5 StR 11/54 vom 14. September 1954).
  • BGH, 14.09.1954 - 5 StR 11/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - 1 StR 493/60
    Das kann aber z.B. bei mangelhafter oder sonst schwer absetzbarer Ware auch ein anderer, erst zu ermittelnder Preis und, falls - wie z. B. bei größeren Mengen - nur ein Absatz an Händler in Betracht kommt, auch der Großhandelspreis sein ( BGH 2 StR 11/52 vom 12. Juni 1953; 4 StR 45/50 vom 22. November 1951; 5 StR 11/54 vom 14. September 1954).
  • BGH, 08.11.1960 - 1 StR 474/60

    Bestimmung der Voraussetzungen für die Annahme einer Bestechung

    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - 1 StR 493/60
    Das allgemeine Streben, sich den Beamten durch Geschenke oder andere Vorteile geneigt zu machen oder geneigt zu erhalten, genügt jedoch für § 332 StGB nicht; der Vorteil muß die Gegenleistung für eine hinlänglich bestimmte Amtshandlung sein ( BGH 1 StR 474/60 vom 8. November 1960 zu § 333 StGB = 16 KMs 8/60 des Landgerichts Koblenz; BGH 2 StR 57/60 vom 5. Oktober 1960, zum Abdruck bestimmt).
  • RG, 12.03.1934 - 2 D 121/34

    1. Zum Begriffe des "Empfangenen" im Sinne des § 335 StGB. 2. Gegenstand der

  • RG, 17.11.1891 - 2608/91

    Muß ein Geldbetrag, welchen ein Gefangener dem Gefängnisbeamten zur amtlichen

  • RG, 22.02.1887 - 283/87

    Bestechung. Was ist unter dem "Empfangenen" im Sinne des §. 335 St.G.B.'s zu

  • RG, 04.06.1917 - I 147/17

    Zur Auslegung des § 335 StGB.

  • BGH, 04.03.1966 - 1 StR 385/65

    Verhandlung zur Sache und ordnungsgemäßes Verfahren bei ständiger Abtrennung und

    Es ist übrigens zu Unrecht die Geldersparnis statt der Uhr (des "Empfangenen" i.S. des § 335 StGB) für verfallen erklärt worden (BGH, Urt. v. 20. Dezember 1960, 1 StR 493/60 und v. 17. Juli 1962, 1 StR 197/62).
  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 494/72

    Passive Bestechung und aktive Bestechung - Geschäftsführer der

    Nach § 335 StGB ist (lediglich) "das Empfangene (selbst) oder (wenn dies nicht mehr in natura vorhanden ist) der Wert desselben (also des Empfangenen) für dem Staat für verfallen zu erklären", nicht hingegen das Surrogaat des Empfangenen, das, was der Beamte dafür eingetauscht hat (RG HRR 1940 Nr. 196; LK 9. Aufl. Rdn. 14, Schönke/Schröder 16. Aufl. Rdn. 7, jeweils zu § 335 StGB) und auch nicht der Zinsgewinn, den er durch Verwertung des Empfangenen erzielt hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1960 - 1 StR 493/60).
  • BGH, 17.07.1962 - 1 StR 197/62

    Rechtsmittel

    Dabei ist es ohne Bedeutung, daß der Beschwerdeführer sie nicht geschenkt erhielt, sondern käuflich erwarb und den (Vorzugs-)Kaufpreis inzwischen bezahlt hat (BGHSt 13, 328 und Urt. v. 20. Dezember 1960 - 1 StR 493/60).
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